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   OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92   

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https://dejure.org/1993,3120
OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
OLG München, Entscheidung vom 14.10.1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
OLG München, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 1 U 7015/92 (https://dejure.org/1993,3120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflicht einer Gemeinde zum Schutze des Vermögens eines künftigen Bauherrn bei Aufstellung von Bebauungsplänen; Haftung einer Gemeinde bei Ausweisung eines Altlastengrundstücks als Baugebiet ; Umfang der Haftung auf Grund der Verletzung einer Amtspflicht; Verletzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erdrutsch - Haftung der planaufstellenden Gemeinde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5, Abs. 6; BGB § 839 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erdrutsch - Haftung der planaufstellenden Gemeinde? (IBR 1994, 515)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3360 (Ls.)
  • NVwZ 1994, 933
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    In den Entscheidungen betreffend die Haftung einer Gemeinde bei Ausweisung eines Altlastengrundstücks als Baugebiet hat der Bundesgerichtshof darauf abgestellt, daß die Pflicht bei der Bauleitplanung, die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, bloße Vermögensinteressen nicht schützt (vgl. NJW 1993, 933 ff. m. w. N.).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    In der Entscheidung vom 18.9.1987 (WM 1988, 200 ff.) hat der Bundesgerichtshof offen gelassen, ob eine Gemeinde wegen Verletzung von Amtspflichten ihrer Gemeinderäte bei Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn Flächen als Baugebiet ausgewiesen worden sind, die für die vorgesehene Nutzung aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit nicht geeignet sind.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Für die Kennzeichnungspflicht nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 Baugesetzbuch hat der Bundesgerichtshof aber bereits entschieden, daß sie nicht den Schutzzweck hat, den Bauherren vor finanziellen Mehraufwendungen zu bewahren, die durch Aushub und Abtransport von Deponiegut verursacht werden können (vgl. BGHZ 113, 367 ff.).
  • OLG Köln, 21.03.1991 - 7 U 89/90

    Überplanung von Altlastenflächen - Amtshaftungsansprüche?

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Bei Aufstellung von Flächennutzungsplänen scheidet die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht zu Lasten des Bauherrn schon deswegen aus, weil diese Pläne keine verbindlichen Festsetzungen enthalten und damit keine Verläßlichkeitsgrundlage für Entscheidungen des Bauherren darstellen (vg. OLG Köln VersR 1992, 1355 ff.).
  • BayObLG, 29.03.1993 - 2Z RR 233/92

    Amtshaftungsansprüche bei mangelnder Standsicherheit?

    Auszug aus OLG München, 14.10.1993 - 1 U 7015/92
    Die Amtspflicht der Baugenehmigungsbehörde, die Standsicherheit eines Gebäudes zu prüfen, hat nicht das Ziel, den Bauherren von nutzlosen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines nicht standsicheren Gebäudes zu bewahren (vgl. auch BayObLGZ 1993, 142 ff.).
  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 2 U 3/22

    Amtshaftungsanspruch nach Aufstellung eines Flächennutzungsplans; Vorgaben zum

    Anders als dieser schafft ein Flächennutzungsplan damit keinen Vertrauenstatbestand und vermag keine "Verlässlichkeitsgrundlage" für Dispositionen zu bieten (OLG Köln, Urteil vom 21. März 1991 - 7 U 89/90 -, NJW 1991, 2710, Rdnr. 56 bei juris; dem folgend BGH, Beschluss vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 -, NJW 1993, 384, Rdnr. 2 bei juris; OLG München, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 1 U 7015/92 -, NVwZ 1994, 933 = OLGR München 1994, 112; Rönsberg/Krafft ebd.
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